
Ein Amtsanwalt ist in Deutschland ein Beamter in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes, der bestimmte Aufgaben eines Staatsanwalts wahrnimmt. == Zuständigkeit == Die Zuständigkeit des Amtsanwalts ergibt sich aus {§|142|gvg|juris} Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz sowie der – je nach Bundesland im Detail unterschied...
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Vertreter der Staatsanwaltschaft, der im Gegensatz zum Staatsanwalt nicht über die Befähigung zum Richteramt verfügen muss. Amtsanwälte sind im Regelfall Beamter des gehobenen Justizdienstes mit einer Zusatzausbildung. Meist sind Amtsanwälte frühere Rechtspfleger. Der Amtsanwalt bear...
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Amtsanwalt, Vertreter der Staatsanwaltschaft, der die Funktion nur bei Amtsgerichten ausüben darf.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Beamter der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Mit Amtsanwalt wird ein Beamter bezeichnet, der nicht die Befähigung zum Richteramt besitzt, aber am Amtsgericht die Funktion eines Staatsanwaltes wahrnehmen darf. Gemäß § 141 Abs. 3 StPO kann ein Rechtsreferendar mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwaltes betraut werden. Die Amtsanwälte gehören der jeweiligen Staatsanwaltschaft des ...
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Amtsanwalt , der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei den Amts- und Schöffengerichten. In dem Verfahren, durch welches die öffentliche Klage vorbereitet wird, tritt der A., sofern dies Verfahren vor dem Amtsrichter stattfindet, nur dann in Thätigkeit, wenn es sich um Strafsachen handelt, welche in die schöffengerichtliche Kompetenz fallen. Der ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Beamter der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht.
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