
Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstigen Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden is. Ausgenommen sind Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.
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https://umweltdatenbank.de/lexikon/altstandorte.html

Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstigen Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40192

Als Altstandorte definiert: Grundstücke stillgelegter Anlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährlichen Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735
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