
Ziel der staatlich geförderten Eigenvorsorge ist der Aufbau eines Altersvermögens. Aus dem Altersvermögen soll als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung laufendes Einkommen fließen.
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Seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes im Januar 2002 fördert der Staat den Aufbau einer freiwilligen Altersvorsorge steuerlich und durch eine Altersvorsorgezulage. Mit der staatlich geförderten Eigenvorsorge sollen die Rentner von morgen einen Kapitalstock aufbauen, aus dem A...
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