
Mit Altersunterhalt wird der gemäß § 1571 BGB zu zahlende Unterhalt wegen Alters bezeichnet. Er ist zu zahlen soweit in einem der drei Einsatzzeitpunkte eine Erwerbstätigkeit des Unterhaltsgläubigers wegen Alters nicht mehr erwartet werden kann. Voraussetzungen Begrenzung/Befristung Altersunterhalt ist wie jeder Unterhalt gemäß § 1578b BG...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/altersunterhalt.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.