
Wenn Altersrentner noch eine Beschäftigung ausüben, sind sie darin nur rentenversicherungsfrei, wenn sie eine Vollrente wegen Alters beziehen (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Das Motiv ist einleuchtend: Sie könnten ihre Rentenansprüche ohnehin nicht mehr aufbessern. Deshalb wird ihnen eine weitere Beitragszahlu...
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