
Mit Altersphasenmodell wird das von den Oberlandesgerichten zur Betreuungsobliegenheit von Unterhaltsberechtigten entwickelt Modell bezeichnet. Das Altersphasenmodell hat mit dem neuen Unterhaltsrecht grundsätzlich seine Bedeutung verloren. Für die weitere Anlehnung an ein Phasenmodell nach dem neuen Unterhaltsrecht siehe unter Betreuungsunterhal...
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