
Allstimmigkeit ist ein Rechtsbegriff für eine kollektive Entscheidung, die mit der Einstimmigkeit verwandt ist, davon abweichend jedoch die Zustimmung aller Mitglieder der Gruppe voraussetzt, so dass bei Entscheidungen, die im Rahmen einer Versammlung getroffen werden, nicht nur die Einstimmigkeit der Versammelten, sondern auch die Anwesenheit s
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