
Ein Aktivierungsverbot bedeutet, dass der Ansatz eines Wirtschaftsgutes bzw. Vermögensgegenstands als Aktivposten in der Bilanz eines Unternehmens (Aktivierung) durch eine Bilanzierungsvorschrift verboten ist. Davon zu unterscheiden ist das Aktivierungswahlrecht, bei dem ein Posten aktiviert werden darf, und das Aktivierungsgebot, das die Bildung...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aktivierungsverbot
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