
Der juristische Begriff Aktenvortrag - auch Kurzvortrag - bezeichnet die Einführung der Zuhörer, meist Vorgesetzte in der öffentlichen Verwaltung oder ein Richterkollegium durch den Vortragenden in den Sach- und Streitstand einer Rechtssache. Der Aktenvortrag soll die Sache gedrängt, aber erschöpfend darstellen und endet gewöhnlich mit einem...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aktenvortrag
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