
Eine Affekttat oder ein Affektdelikt ist eine Straftat, bei deren Zustandekommen eine erhebliche seelische Belastung des Täters als mitursächlich angesehen wird. Der Täter kann unter diesen Umständen schuldunfähig bzw. eingeschränkt schuldfähig sein im Sinne einer "tiefgreifenden Bewusstseinsstörung" laut § 20 bzw. § 21 StGB. Die Beurt.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Affekttat
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