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Affektionsinteresse

Affektionsinteresse Logo #42000 Als Affektionsinteresse (=Liebhaberinteresse, auch: Affektionswert, Affektionspreis) wird im Schadensersatzrecht das wirtschaftlich nicht messbare Interesse bezeichnet, das vom Schädiger grundsätzlich nicht ersetzt werden muss. Dies beinhaltet zum Beispiel den rein persönlichen Erinnerungswert oder Gefühlswert an einer ansonsten wertlosen Sach...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Affektionsinteresse

Affektionsinteresse

Affektionsinteresse Logo #42834Mit Affektionsinteresse (lat.) wird das Lieberhaberinteresse bezeichnet. Das Affektionsinteresse ist im Rahmen einer Schadensersatzleistung regelmäßig nicht in Geld zu ersetzen.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/affektionsinteresse.php
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