
Adventizien ist ein Begriff aus dem alten Recht. Es handelt sich dabei um das Vermögen des Hauskindes, das vom Vormund (meist dem Vater) verwaltet genutznießt wurde. Im preußischen Landrecht wurden die Adventizien als "nicht freies Vermögen" bezeichnet. Den Gegensatz zu den Adentizien bezeichneten die Römer im Römischen Recht Das deutsche .....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Adventizien
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