[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. von dem Lat. administrare, verwalten, besonders im Nahmen eines andern verwalten. Daher die Administration, so wohl die Verwaltung eines Amtes, besonders der Regierung eines Landes im Nahmen eines andern; als auch der thätige oder ausübende Theil der Regierung, zum Unterschi...
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