
Ad acta (lateinisch ‚zu den Akten‘) ist eine lateinische Phrase aus der Amtssprache. Sie wird mit a. a. abgekürzt, manchmal auch mit ad a. Dieser ehemals amtliche Vermerk wurde auf Eingaben angebracht, die keiner Entscheidung mehr bedurften und archiviert wurden, also zu den Akten gelegt wurden. In der heutigen Verwendung bedeutet etwas ad ac...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ad_acta

- [lateinisch] Abkürzung a. a., `zu den Akten` (legen) ; erledigt.
- ad ac¦ta [Abk.: a. a.] zu den Akten; etwas a. a. legen etwas als erledigt betrachten [lat.]
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Ad acta (lat., "zu den Akten"); etwas ad acta legen, uneigentlich s. v. w. es für abgethan ansehen, einer Bittschrift etc. keine Folge geben.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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