
Von Peter Diem Abzeichengesetz 1960 # BGBl.Nr. 84/1960 zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 117/1980 § 1Inkrafttretedatum 1980 03 26 § 1. (1) Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden. Als Abzeichen sind auc...
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Mit dem Abzeichengesetz 1960 wurde in Österreich das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen oder Uniformteilen verbotener Organisationen unter Strafe gestellt. Der offizielle Langtitel des Gesetzes lautet Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden. Das Gesetz wurde vor allem eingeführt, um national...
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