[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. im gemeinen Leben an einigen Orten, 1) den Zehenten von etwas völlig entrichten, absolute und ohne Nennwort. 2) Mit Ertheilung des Zehenten abfinden. Die Drescher, die Schnitter, den Pfarrer abzehenten. So auch die Abzehentung.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1039
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