
Abwägungsfehler ist ein Begriff des deutschen Verwaltungsrechts. Demnach sind Abwägungsfehler, die im Planungsrecht auftreten, nicht mehr gedeckt durch die dort ansonsten herrschende planerische Gestaltungsfreiheit ("Planungsermessen" in der Terminologie des Bundesverwaltungsgerichts). Als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips gilt das .....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abwägungsfehler
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