[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Zur Genüge säugen. Ein Kind absäugen, es bis zur Sättigung säugen. 2) Entwöhnen, im Hochdeutschen ungewöhnlich. Als er ist abgeseuget vonsiner muter, heißtes in einem alten Psalter von 1503. 3) Durch Säugen absondern, besonders im Gartenbaue, einen Zweig eines Baum... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_712