[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Mit der Striegel wegnehmen. Den Staub abstriegeln, von dem Pferde. Ingleichen auf solche Art reinigen. Ein Pferd abstriegeln. 2) Gehörig striegeln. Die Pferde abstriegeln. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_924