[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Absteuer, (nicht gebräuchlich) plur. die -n, an einigen Orten z. B. in der Mark Brandenburg, eine Art des Abschosses oder des Abfahrtsgeldes, welches ein Unterthan bey seinem Abzuge aus einer Gerichtsbarkeit erleget. So heißt es in der Märkischen Amtsordnung N. 68. Ein Hüfner g... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_910