Abrissgenehmigung Bedeutung

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Abrissgenehmigung

Abrissgenehmigung Logo #42832(amtlich) Eine behördliche Erklärung, dass ein Bauwerk, Gebäude oder eine bauliche Anlage niedergelegt werden darf. Bis auf Fälle, die freigestellte bauliche Anlagen (im weiteren Sinne) betreffen, ist grundsätzlich eine Abrissgenehmigung erforderlich.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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