
Mit Abrechnungsspitze bezeichnet man im deutschen Wohnungseigentumsrecht den Betrag, der für eine bestimmte Eigentumswohnung auf Grund der Jahresabrechnung zu zahlen ist. == Rechtliche Grundlagen == Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das in seinem {§|28|woeigg|juris} WEG die Regeln des Rechnungswesens der Wohnungseigentümergemeins...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abrechnungsspitze
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