[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. in niedrigen Ausdrücken. 1) Ablauern Einem etwas ablugsen, heimlich absehen. 2) Durch List und Ränke von einem erhalten. Einem Geld ablugsen.Anm. Wachter leitet das verwandte belugsen von Luchs, lynx, her, und schreibt es folglich mit einem ch. Das Bremisch-Nieders Wörterbu...
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