
Als Ablösungsrecht bezeichnet man im Zivilrecht das Recht, auf fremde Schuld (auch wenn der Schuldner dem widerspricht) leisten zu dürfen, mit der Wirkung, dass, soweit der Gläubiger durch die Leistung des Ablösungsberechtigten befriedigt wird, die Schuld nicht erlischt, sondern von Gesetzes wegen auf den Ablösungsberechtigten übergeht und d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ablösungsrecht
[historisch] - Ablösung ist ein aus dem 19. Jahrhundert stammender historischer Rechtsbegriff des dinglichen Rechts. Ablösung stellt die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung dar, und zwar insbesondere die Aufhebung der auf dem Grund und Boden ruhenden privatrechtlichen Lasten und V...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ablösungsrecht_(historisch)

Näherrecht
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

Als Ablösungsrecht wird das Recht eines Dritten gemäß § 268 BGB bezeichnet, die Zwangsvollstreckung in einen Gegenstand des Schuldners an dem er, der Dritte ein Recht hat, durch Befriedigung des Gläubigers abzuwenden. Durch die Ablösung geht der befriedigte Anspruch auf den Dritten über. Beispiel: A hat von B ein einen teuren Spezialbagger g...
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https://www.lexexakt.de/glossar/abloesungsrecht.php

Das Ablösungsrecht ist das Recht, die Schuld eines anderen zum Schutz eigener Rechte auch gegen den Willen des Schuldners zu tilgen.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/abloesungsrecht.php
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