
Mit Abhängigkeitsbericht wird gemäß § 312 AktG der Bericht des Vorstandes eines abhängigen Unternehmens über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen bezeichnet. Der Bericht muss alle Rechtsgeschäfte enthalten, welche das Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr mit dem herrschenden Unternehmen oder einem mit ihm verbunde...
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Der Begriff Abhängigkeitsbericht kommt aus dem Gesellschaftsrecht bzw. Kartellrecht. Der Abhängigkeitsbereich wird vom Vorstand einer abhängigen Gesellschaft erstellt und zeigt die Abhängigkeit zu einer anderen Firma auf.
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