
Formgebundene Willenserklärung eines Empfängers über die ständige Abholung der für ihn bestimmten Postsendungen. Diese Erklärung gilt nicht für Postsendungen mit Zustellungsurkunde und nicht für Eilsendungen.
Gefunden auf
https://www.phila-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.