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Abhilfe

Abhilfe Logo #42000 Abhilfe bezeichnet in der Rechtssprache allgemein die Beseitigung einer Belastung durch denjenigen, der die Belastung veranlasst hat. == Zivilprozessrecht == Im Beschwerdeverfahren des deutschen Zivilprozesses hat der Richter oder Rechtspfleger, dessen Entscheidung angefochten ist, zunächst gem. § 572 Abs. 1 ZPO über die Abhilfe zu entscheiden....
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Abhilfe

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Abhilfe Logo #42303Ab¦hil¦fe [f. -; nur Sg.] Hilfe (gegen Schwierigkeiten, Missstände) ; A. schaffen; für A. sorgen
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Abhilfe Logo #42834Von Abhilfe spricht man, wenn bei einem Rechtsmittel gegen eine Entscheidung die Instanz die die Entscheidung getroffen hat, dem Begehren des Rechtsmittelführers nachkommt. Beispiel: Die Behörde A erlässt gegen B die Entscheidung auf Beseitigung von zwei auf seinem Grundstück lagernden Altölfässern, da sie Gefahren für das Grundwasser durch ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/abhilfe.php

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Abhilfe Logo #42810Rechtsbehelf, Rechtsmittel
Gefunden auf https://www.openthesaurus.de/synonyme/Abhilfe
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