
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist ({§|3|WEG|dejure} Abs. 2, {§|7|WEG|dejure} Abs. 4 Nr. 2 WEG). Diese Trennung erfolgt b...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung für Wohnungen, die baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind (z. B. durch Wände und Decken, die Schallschutz und Wärmeschutz gewährleisten, und einen eigenen abschließbaren Zugang). Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Anlage eine...
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https://www.architektur-lexikon.de/cms/architekturlexikon-a/abgeschlossenhe

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG). Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und De...
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Sind Wohnungen baulich von anderen Wohnungen getrennt und mit einem eigenen Außenzugang versehen, dann gelten sie als abgeschlossen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist das Schriftstück, welches dieses bestätigt.
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Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die Baubehörde Bauherren oder Besitzern von Mehrfamilienhäusern, die planen, ihre Wohnungen vor oder nach dem Hausbau zu verkaufen, daß alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in s...
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Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Wohnungen in einem Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.
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https://www.interhyp.de/lexikon-abgeschlossenheitsbescheinigung.html

In Deutschland die bauaufsichtliche Bestätigung, dass in einem Haus befindliche Wohnungen entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz von anderen Wohnungen abgetrennt sind bzw. einen eigenen, abschließbaren Eingang besitzen. Die AB ist eine Vorbedingung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- oder Teileigeneigentum und für die Anlage von G...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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