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Abfärbetheorie

Abfärbetheorie Logo #42000 Der Begriff Abfärbetheorie oder auch Infektionstheorie bezeichnet im Einkommensteuerrecht die Umqualifizierung einer Einkunftsart in eine andere. Nach {§|15|EStG|juris} Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) wird eine von einer Personengesellschaft ausgeübte Tätigkeit insgesamt als gewerblich angesehen, wenn auch nur ein Teil der Tätigkeit...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Abfärbetheorie

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Abfärbetheorie Logo #42083Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetz gilt eine Personengesellschaft, die zum Teil gewerblich tätig ist und zum anderen Teil einer nicht gewerblichen Tätigkeit (freiberuflichen Tätigkeit) nachgeht, im vollen Umfang als gewerblich tätig. Damit unterliegen auch die nicht ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Abfärbetheorie Logo #40010Die Abfärberegelung kommt aus dem Steuerrecht. Die Abfärberegelung besagt, dass bei einem gewerblichen Einkommen einer Personengesellschaft, auch jene Einkommen steuerpflichtig sind. Bei Steuerfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/abfaerbetheorie.php
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