Abfärberegel Bedeutung

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Abfärberegel

Abfärberegel Logo #42832(Steuerrecht, Deutschland) Ein Grundsatz, wonach sämtliche Einkünfte einer Gesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen sind, falls geringfügige gewerbliche Leistungen (Nebenleistungen) erbracht werden.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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