
Zur Mitfinanzierung ihrer Aufgaben - der Herstellung und Verbreitung von Programmen - steht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland neben der Werbung nach dem Rundfunkstaatsvertrag auch das Sponsoring als eigenständige Finanzierungsform zu.'Richtlinien für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Prog...
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