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Aneignung Logo #42000 Aneignung ist nach Sachenrecht der Erwerb des Eigentums an einer herrenlosen Sache als originärem Eigentumserwerb. Die Aneignung herrenloser beweglicher Sachen ist im deutschen Recht in §{§|958|bgb|juris} bis {§|964|bgb|juris} BGB geregelt. Als herrenlose Sache gelten alle Sachen, an denen derzeit kein Eigentum (mehr) besteht. Es sind dies ins...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Aneignung

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Aneignung Logo #42000[Philosophie] - Das Wort Aneignung wird im philosophischen Kontext auf vier verschiedene Weisen benutzt. Im soziologischen Kontext tauchen weitere Bedeutungen auf: == Siehe auch == ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Aneignung_(Philosophie)

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Aneignung Logo #42015ist der Erwerb des Eigentums an einer herrenlosen (eigentümerlosen) Sache. Die ersten Aneignungen fallen in die Anfangszeit des Rechts überhaupt. Im Laufe der Geschichte wird die A. vom abgeleiteten Eigentumserwerb (Übereignung) zurückgedrängt, so dass A. ziemlich selten wird.. Lit.: Kaser § 26 I 1; Köbler, DRG 24, 40, 73, 90, 124; Coing, H....
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Aneignung Logo #40014Aneignung, Inbesitznahme (siehe Besitz) einer herrenlosen beweglichen Sache mit dem Ziel, Eigentümer zu werden. Nach § 958 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird durch die Begründung des Eigenbesitzes das Eigentum an der Sache erworben. So kann man beispielsweise an einem Möbelstück, das ein anderer zur Abholung durch den städtischen Sperrmüll....
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

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Aneignung Logo #42134Aneignung, Recht: Besitzergreifung einer herrenlosen Sache.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Aneignung Logo #42303Inbesitznahme einer herrenlosen beweglichen Sache mit dem Willen, Eigentümer derselben zu werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Aneignung Logo #42735Aneignung ist nach Sachenrecht der Erwerb des Eigentums an einer herrenlosen Sache als originärem Eigentumserwerb.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/lokal/42735

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Aneignung Logo #42834Im Zivilrecht spricht man von Aneignung, wenn jemand durch Begründung von Eigenbesitz an einer fremden herrenlosen Sache das Eigentum an ihr erwirbt (§ 958 BGB). Die Aneignung ist ein Realakt. Strafrecht Siehe unter Zueignung.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/aneignung.php

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Aneignung Logo #42810Angliederung, Annektion, Annexion, Anschaffung, Besitznahme, Erwerb, Erwerbung, Investition, Kauf, Übernahme
Gefunden auf https://www.openthesaurus.de/synonyme/Aneignung

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Aneignung Logo #42871Inbesitznahme einer herrenlosen beweglichen Sache mit dem Willen, Eigentümer derselben zu werden.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/aneignung
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