
den jeweiligen Fachministerien unterstellte Behörden für Staatsprüfungen zum Abschluss von Hochschulstudien, z. B. für Juristen, Mediziner, Lehrkräfte an Schulen; im Unterschied zu akademischen Prüfungen (Promotion, Habilitation, Diplom, Magister), für die die Hochschulen selbst zuständig sind.
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