[Achtung: Schreibweise von 1811] (sprich virrtens) adv. für zum vierten, d. i. zum vierten Stücke, Grunde, Beweise u.s.f. ein, so wie erstens, zweytens, drittens u.s.f. besonders alsdann übliches Wort, wenn man mehrere Theile oder Stücke Einer Art anführet.
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