
Vom Bund erhobene Quellensteuer von z.Zt. 35% auf Kapitalerträgen, Lotterietreffern und gewissen Versicherungsleistungen. Die Steuerleistung kann von inländischen Steuerpflichtigen zurückgefordert bzw. mit geschuldeten kantonalen Steuern verrechnet werden. Im Rahmen der von der Schweiz mit andern Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkomme...
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(Fonds) Vom Bund erhobene Quellensteuer von 35% auf inländischen Kapitalerträgen, die unter anderem bei Ertragsausschüttungen von schweizerischen Anlagefonds erhoben wird. Die Abzüge können, je nach Herkunft der Erträge und Domizil des Anlegers, ganz oder teilweise zurückgeforder...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

Steuer auf Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden: 35%), Renten (15%) und Kapitalleistungen aus Versicherung (8%). Sie ist vom Leistenden (Bank, Versicherung) direkt an den Fiskus abzuliefern. Wenn der Empfänger die erhaltene Leistung in der Steuererklärung deklariert, wird die erhobene Verrechnungsste...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

Die eidgenössische Verrechnungssteuer ist eine Quellensteuer (Abzugsteuer), die u.a. auf Zins- und Dividendenerträge schweizerischer Wertpapiere , auf Zinsen von Guthaben bei schweizerischen Banken, auf Erträge schweizerischer Investmentzertifikat e u.a.m. erhoben wird. Der Satz der Verrechnungssteuer beträgt 35%. Die Steuer wird vom Schuldn......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verrechnungssteuer/verrechnungsste
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