[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Mit einem Fluche die Unterlassung eines Dinges angeloben; nur im gemeinen Leben. Das Spielen verfluchen, es verschwören. 1. Mit einem Fluche aus der Reihe glücklicher Dinge entfernen, den höchsten Grad immerwährenden Unglückes mit einem Fluche anwünschen, ein höherer...
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Verfluchen , über jemand einen Fluch (s. d.) aussprechen, beruht auf der uralten Gewohnheit der Semiten, alles Bedeutsame "im Namen Gottes" zu thun, also wie gute (s. Segen), so auch böse Wünsche im Namen Gottes auszusprechen. Wie jenen, so wird in solchem Fall auch diesen eine selbständig innewohnende Kraft zugeschrieben, so daß das...
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