
Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Bausparkasse und erscheint die Vermeidung des Insolvenzverfahren s unter Abwägung der Interesse n der Bausparer und der übrigen Gläubiger geboten, kann die BaFin einer vereinfachten Abwicklung zustimmen. Auf Bausparkassen , die einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegen, we...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/vereinfachte-abwicklung-von-bauspa
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