
Als tragende Tatsachenfeststellungen, werden die Feststellung in einem Urteil bezeichnet die zur Begründung des Urteilstenors erforderlich sind. Alle weiteren mitgeteilten Feststellungen werden als überschiessende Feststellungen bezeichnet. Überschiessenden Tatsachenfeststellung sollten nach Möglichkeit vermieden. Eine Rolle spielt dies Entsche...
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