Streitgenössische Nebenintervention Bedeutung

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streitgenössische Nebenintervention

streitgenössische Nebenintervention Logo #42834Erstreckt sich bei einer Nebenintervention die Rechtskraft des Urteils nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auch auf das Rechtsverhältnis zwischen Nebenintervenient und dem Gegner (z.B. wegen § 326 Abs. 2 ZPO), dann gilt der Nebenintervenient als Streitgenosse der Hauptpartei (§ 69 ZPO). Ausdrücklich gilt das nicht für die Rechtskraf...
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