
Als Sharehoster, One-Click-Hoster, Filehoster oder Cyberlocker werden Internetdienstanbieter bezeichnet, bei denen der Anwender Dateien unmittelbar mit oder ohne vorherige Anmeldeprozedur speichern kann. Das Hochladen geschieht in der Regel über die Website des Anbieters. So wird außer einem Browser meist kein zusätzliches Programm zur Übertra...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sharehoster

Mit Sharehoster werden Webspaceprovider bezeichnet, die den von ihnen angebotenen Speicherplatz speziell für den Download von Files zur Verfügung stellen. D.h. die Nutzer können unkompliziert und ohne Anmeldung (es wird aber die IP-Adresse gespeichert) einzelne Files (Bilder, Musikdateien etc.) hochladen und so im Internet zur Verfügung stellen...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/sharehoster.php
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