
ist die Haft wegen nicht erfüllter Schuld. Die S. entsteht aus der Schuldknechtschaft. Im Mittelalter kann bei fruchtloser Vermögensvollstreckung der Verurteilte in private S. oder später in öffentliche S. genommen werden. Durch Gesetz vom 29. 5. 1868 (4. 5. 1868 in Österreich, 1869 Zürich, 1874 Schweiz) wird nach dem Vorbild Englands und Fra...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Schuldhaft, früher die Haft eines säumigen Schuldners auf Betreiben des Gläubigers bis zur Tilgung der Schuld; entstand im Mittelalter aus der Schuldknechtschaft; im Norddeutschen Bund und in Österreich 1868 abgeschafft.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Schuldhaft , s. Haft, S. 1003.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

früher gebräuchliche Haftstrafe für den säumigen Schuldner auf Betreiben des Gläubigers, häufig in speziellen Gefängnissen (Schuldturm), um die Zahlung zu erzwingen; in Deutschland 1868, in Großbritannien 1869 abgeschafft.
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https://www.wissen.de//lexikon/schuldhaft
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