[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schiedsmann, des -es, plur. die -männer, oder -leute, eine Person, welche einen Streit entscheidet, sie mag nun dazu erwählet oder auf andere Art berechtigt seyn, und welche man in einem etwas höhern Verstande auch einen Schiedsrichter, und wenn sie von beyden Parteyen freywillig erwä...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1351

Schiedsmann, in den meisten deutschen Ländern ein ehrenamtlich zur gütlichen Schlichtung und zu Sühneversuchen bestelltes Organ der Rechtspflege (§ 380 StPO); wird vor Erhebung der Privatklage tätig. Der Schiedsmann kann beim Fehlschlagen des Sühneversuchs nicht entscheiden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Schiedsmann wird in einigen Bundesländern die durch Gesetz geregelte Vergleichsbehörde bezeichnet, die bei bestimmten Delikten vor Erhebung einer strafrechtlichen Privatklage zur Durchführung eines Sühneversuchs angerufen werden muss. Im Sühnetermin versucht der Schiedsmann zwischen dem Opfer und dem Täter einen Vergleich zu erreichen, de...
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https://www.lexexakt.de/glossar/schiedsmann.php

Schiedsmann (Friedensrichter), die zur Herbeiführung und protokollarischen Aufnahme von Vergleichen, die unter streitenden Teilen vereinbart werden, besonders eingesetzte Behörde. In Preußen war das Institut der Schiedsmänner seit 1827 für den ganzen Umfang der Monarchie mit Ausnahme von Rheinpreußen eingeführt, und verschiedene deutsche Sta...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Inhaber eines öffentlichen Ehrenamts, dem die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten obliegt. In den Ländern Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie in den neuen Bundesländern ist der Schiedsmann die Vergleichsbehörde bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter vorsätzli...
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https://www.wissen.de//lexikon/schiedsmann
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