
rekognoszieren , die Echtheit einer Person, Sache oder Urkunde (gerichtlich oder amtlich) anerkennen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rekognoszieren (lat.), im Rechtswesen die Echtheit einer Sache oder Person "anerkennen"; im Kriegswesen ein Terrain, und was sich darauf befindet, für einen militärischen Zweck untersuchen. Diese Rekognoszierungen zerfallen nach ihrem Zweck in taktische, zur Erkennung des Feindes, in topographische, zur Erforschung des Terrains, und in ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
 (allgemein)
(allgemein) (besonders vor Gericht) eine Person oder Sache anerkennen.
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https://www.wissen.de//lexikon/rekognoszieren-allgemein
 (Militär)
(Militär) auskundschaften, aufklären.
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https://www.wissen.de//lexikon/rekognoszieren-militaer
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