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publicanus Logo #42015(lat. [M.]) ist im klassischen römischen Recht derwohl seit dem 4. Jh. zur Verwirklichung eines Systems indirekter Finanzverwaltung tätige, im Prinzipat durch öffentliche Verwaltung ersetzte Steuerpächter. Dulckeit- Schwarz- Waldstein § 18; Köbler, DRG 32; ; Baldian, E., Zöllner und Sünder, 1997
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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