
Kosten, für die das Aktivierungsverbot gilt. Dies sind die Kostenanteile, die nach Handelsrecht oder Steuerrecht nicht aktiviert werden dürfen. Hinsichtlich der Ermittlung von Ware in Arbeit und der Ergebnisermittlung kann festgelegt werden, daß für bestimmte Werte ein Aktivierungsverbot besteht.
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