
Nach KWG: beaufsichtigte Finanzkonglomeratsunternehmen und gemischte Finanzholdinggesellschaft , soweit sie nicht übergeordnete Finanzkonglomeratsunternehmen sind, sowie konglomeratsangehörige Finanzunternehmen , Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten , Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/nachgeordnete%09finanzkonglomerats
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