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Nacherbe

Nacherbe Logo #42000 Nacherbe ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§{§|2100|BGB|juris} ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z. B. die Wiederverheiratung oder den Tod des Vorerben. Vorher hat er ein vererbliches ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherbe

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Nacherbe Logo #42015ist der in der Weise eingesetzte Erbe, dass dieser erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt (Nacherbfall) Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe (Vorerbe) geworden ist. Im römischen Recht schließt der Rechtssatz (lat.) semel heres semper heres (einmal Erbe, immer Erbe) ein Hintereinander mehrerer Testamentserben und damit Nacherben aus...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Nacherbe

Nacherbe Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Nacherbe, des -n, plur. die -n, Fämin die Nacherbinn, ein nachgesetzter Erbe, eine Person, welche in Ermangelung, oder nach dem Abgange des Haupterben zum Erben eingesetzt worden; im Oberd. ein Aftererbe.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_69

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Nacherbe Logo #42072Person, die erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Die Möglichkeit der Vor- und Nacherbfolge und ihre Wirkungen ergeben sich aus den Paragrafen 2100 bis 2146 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Nacherbfolge kann nur im Rahmen gewillkürter Erbfolge, ...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Nacherbe Logo #42134Nach
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Nacherbe

Nacherbe Logo #42834Mit Nacherbe wird gemäß der Legaldefinition in § 2100 BGB ein Erbe bezeichnet, der erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer, der sog. Vorerbe, Erbe geworden und dieser wiederum verstorben oder ein anderer vom Erblasser festgelegter Zeitpunkt oder festgelegtes Ereignis eingetreten ist. Der Nacherbe ist vom Schlusserben des Berliner Testament...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/nacherbe.php

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Nacherbe Logo #42871im Erbrecht der Bundesrepublik Deutschland derjenige, der vom Erblasser erst nach einem anderen, dem Vorerben, als Erbe berufen ist. Im Zweifel tritt die Nacherbfolge nach dem Tod des Vorerben ein (abweichende Regelung durch den Erblasser zulässig); der Nacherbe ist im Zweifel auch gleichzeitig Ersatzerbe (§§ 2100 – 2146 BGB). – Ähnl...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/nacherbe
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