
(Text von 1910) Leichtfertig
1). Mutwillig
2). Mutwillig (s. Art. 593).
Leichtfertig (eig. leicht, unbeschwert für die Fahrt, d. i. Bewegung; einer, der sich leicht bewegt) ist der, welcher bei allem, was er tut und treibt, keinerlei Bedenken hat und daher leicht gegen die hergebrachte Ordnung verstößt und s....
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