
Lex fori (lat. für Recht bzw. Gesetz des Gerichts) ist eine der wesentlichen Rechtsanwendungsregeln für das Internationale Privatrecht. Der Begriff "lex fori" bezeichnet im Internationalen Privatrecht das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht. Es ist also dasjenige Recht, das am Gerichtsstand gilt, also das Recht des Forumstaates. Die.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_fori

(lat.) 'Gesetz des Gerichts'. Die lex fori ist wichtig bei Sachverhalten mit grenzüberschreitenden Bezügen, da sie entscheidet, in welchem Land der Gerichtsstand ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Mit lex fori (lat.) wird im internationalen Privatrecht das Recht des Gerichtsstandes bezeichnet. D.h. findet ein Verfahren nach internationalem Recht in Deutschland statt ist die lex fori das deutsche Recht.
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https://www.lexexakt.de/glossar/lexfori.php
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