[Achtung: Schreibweise von 1811] Leihen, verb. irreg. act. Imperf. ich liehe, Mittelw. geliehen, Imperf. liehe; welches in zwey dem Anscheine nach einander entgegen gesetzten Bedeutungen vorkommt. 1. Des Gebens. 1) Geben überhaupt, und im engern Verstande schenken; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche sich nur ...
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(Text von 1910) Erborgen
1). Entlehnen
2). Leihen
3). Borgen
4). Abborgen
5). Abborgen
6). Borgen (mhd.
borgen, ahd.
borgên, d. i. worauf achthaben, jemand schonen; dann: jemand die Zahlung erlassen, auch: Bürge sein für etwas, mit
bergen verwandt, das...
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(Text von 1910) Leihen
1). Vorschießen
2). Vorstrecken
3). Auslegen
4). Leihen (vgl. Art. 482) wird sowohl vom Geben (jemand etwas
leihen), als vom Nehmen (von jemand etwas
leihen) gesagt, die übrigen Ausdrücke dagegen nur vom Geben. Außerdem bezieht sich
leihen auf alle G...
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